Category: Bildung

Schulkinder dürften bald auf dem Trottoir Velofahren – was ich als Verkehrsplaner von dieser Regelung halte

Dieser Beitrag wurde als Leserbrief am Donnerstag, 16. Januar im St.Galler Tagblatt und in den Bodensee-Nachrichten veröffentlicht (teilw. gekürzt).

Kinder dürfen bald legal das Trottoir zum Velofahren benützen.


Geht es nach dem Bundesrat, dürfen Kinder bis 12 Jahre noch dieses Jahr auf dem Trottoir Velofahren.
Ist dies eine unnötige Gefährdung der Fussgänger auf dem Trottoir oder eine wirkungsvolle
Massnahme gegen Elterntaxis?
Der Schulweg selbständig zurückzulegen ist für jedes Kind ein wichtiges Erlebnis und gibt eine
gewisse Freiheit und Eigenständigkeit, welche sie nicht haben, wenn sie per Elterntaxi zur Schule
gefahren werden. Legen sie ihn ab geeignetem Alter mit dem Velo zurück, werden sie mit dem Velo
als Verkehrsmittel vertraut, welches sie beispielsweise auch zum Besuch von Freunden nutzen können
– und vielleicht auch noch später auf dem Arbeitsweg.
Finnland kennt diese Regelung bereits. Sie gilt aber nur, wenn keine Velowege verfügbar sind –
vorwiegend für ländliche Gemeinden, wo die Trottoirs oft schwach frequentiert sind. Dass Kinder mit
dem Velo in die Schule fahren, ist in gewissen Städten, wie beispielsweise Oulu, der nördlichsten
Grossstadt der EU, ganz normal – auch im Winter bei Schnee und Dunkelheit. Kinder aus Oulu haben
ihre Veloprüfung nicht mit 10 – 12, sondern bereits ab 6 Jahren. Zwar sind in Oulu Velowege praktisch
an jeder Strasse vorhanden, jedoch fahren auch in Gemeinden mit schlechterer Veloinfrastruktur
Kinder mit dem Velo in die Schule. Velowege sind jedoch ein wichtiges Stichwort: Weil sie, im
Gegensatz zu den hiesig verwendeten Velostreifen, von der Fahrbahn separiert und auf gleicher Ebene
wie das Trottoir sind, geben sie ungeübten Velofahrern, also vor allem Kindern, ein Gefühl der
Sicherheit. So fahren bereits jetzt viele auf dem Trottoir. Wir sollten uns also eher fragen, ob der
Velostreifen noch die richtige Infrastruktur ist, oder ob wir, zumindest auf Schulwegen, auf sichere
Velowege oder Tempo-30-Zonen setzen. Dann bräuchte man diese Regelung gar nicht.
Mein Fazit: Die Regelung ist besonders im ländlichen Raum sinnvoll, gefährdet aber Fussgänger auf
dem Trottoir und sollte nur als Übergangslösung genutzt werden, bis Schulwege velosicher ausgebaut
sind.